Hygieneregeln

Mit dem Infektionsschutzgesetz des Bundes vom 18. März und der zum 3. April in Kraft tretenden 12. Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg fallen nun die verbliebenen Einschränkungen für Kunst- und Kultureinrichtungen und damit vor allem auch das Testerfordernis für den Zutritt zu geschlossenen Räumen weg. In der Corona-Verordnung des Landes wird aber weiterhin insbesondere das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen empfohlen .

Um pandemiebedingte Unterbrechungen des Kulturbetriebes zu vermeiden, empfehlen wir allen Kunst- und Kultureinrichtungen, ihren Besucherinnen und Besuchern bzw. Nutzerinnen und Nutzern das freiwillige Tragen einer Maske in Innenräumen durch einen deutlichen Hinweis anzuraten. Darüber hinaus empfehlen wir den staatlichen Kultureinrichtungen, dass sie auf der Grundlage ihres Hausrechts das Tragen medizinischer Masken in ihren geschlossenen Räumlichkeiten prüfen.

Ministerium für Wissenschaft,
Forschung und Kunst
Baden-Württemberg

 

-Wer möchte ,kann im Veranstaltungsraum  während der Vorstellung eine Maske (medizinisch oder FFP 2)  tragen.

Auf freiwilliger Basis versteht sich.

-Wenn Sie sich krank fühlen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust von Geschmacks- / Geruchssinn, Hals- oder Gliederschmerzen, bleiben Sie zu Hause. Ebenso wenn Sie in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem Coronavirus-Infizierten hatten.

-Bitte halten Sie zu allen Gästen, die nicht mit Ihnen gekommen sind, einen Mindestabstand von    1,5 m und verzichten Sie auf Körperkontakt oder Hände schütteln.

-Waschen Sie Ihre Hände regelmäßig und gründlich . Beim Zutritt desinfizeren Sie Ihre Hände gründlich. Desinfektionsmittel stellen wir ausreichend zur Verfügung.

-Beachten Sie die Husten- und Niesetikette:  Husten oder niesen Sie in die Armbeuge oder in ein Taschentuch.

 

Herzlichen Dank für Ihre Mitwirkung!